Ausdrucken und faxen oder per Post
senden an:
Eva Hanetseder, Latinum Crashkurs, Postfach 566,
8706 Meilen;
Fax 044 / 793 12 34
Sie können das Formular
auch unterschrieben einscannen und per e-mail schicken
| Name: | |
| Vorname: | |
| Strasse: Postleitzahl / Ort: E-mail: |
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| Telefon: | |
| Studienfächer: | |
| Vorkenntnisse: wenn ja, woher: |
Ich möchte folgenden Kurs _____ belegen:
A
Den gesamten Kurs zu CHF 2980.00
21. Juni - 27. August 2010
B
Den Grammatikkurs zu CHF 1600.00
21. Juni - 9. Juli 2010
C
Den Lektürekurs im Sommer zu CHF
1900.00
26. Juli - 27. August 2010
D
Den
Lektürekurs im Winter zu CHF 1500.00
kein
Kurs im Winter 2010
(Die genauen Angaben über den Kursort in
Zürich werden mit der Teilnahmebestätigung bekanntgegeben)
Der Unterzeichnete erklärt sich mit den aufgeführten Konditionen einverstanden:
Ort und Datum Unterschrift
_________________________ _____________________________
Die Anmeldung ist für den Kandidaten verbindlich. Der Veranstalter wird dem Teilnehmer bis spätestens Ende Mai, bzw. Ende Dezember eine schriftliche Teilnahmebestätigung zustellen, behält sich aber diesbezüglich das Recht vor, dem Kursteilnehmer innert gleicher Frist die Nichtdurchführung eines Kurses wegen ungenügender Anzahl von Anmeldungen mitzuteilen. Bei einer allfälligen Nichtdurchführung eines Kurses wird dem Teilnehmer die geleistete Anzahlung zurückerstattet, darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
Das vereinbarte Kursgeld ist wie folgt zu bezahlen: 25% innert 10 Tagen nach Anmeldung. Restbetrag spätestens innert 10 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Teilnahmebestätigung des Veranstalters. Bei nichtbezahlter Kursgebühr bis Kursbeginn verfällt die Teilnahmeberechtigung.
Allfällige Kursabmeldungen des Teilnehmers müssen dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt werden. Bei Abmeldungen bis drei Wochen vor Kursbeginn verfallen dem Teilnehmer 25%, bei Abmeldungen zu einem späteren Zeitpunkt 50% des Kursgeldes als Umtriebsentschädigung.
Bei Kursabbruch nach Beginn eines laufenden Kurses erfolgt keinerlei Rückerstattung der Kursgebühren, es sei denn, der Teilnehmer ist durch Krankheit (nur mit Arztzeugnis!) an der Teilnahme für mehr als eine Woche verhindert. In diesem Fall wird einvernehmlich darüber entschieden, ob die Fortsetzung des Kurses für den Teilnehmer sinnvoll ist, d.h. ob der verpasste Stoff nachgeholt werden kann; andernfalls findet eine anteilige Rückvergütung bis maximal 50% der verbleibenden Zeit statt.
Falls der Veranstalter wegen Krankheit nicht in der Lage ist, den Kurs durchzuführen, werden dem Kursteilnehmer die bezahlten Kursgebühren zurückerstattet. Bei bloss vorübergehender Verhinderung des Veranstalters während des Kurses von weniger als einer Woche werden die entsprechenden Ausfälle nachgeholt, andernfalls erfolgt eine anteilige Rückerstattung. Gerichtsstand ist Zürich. Der Veranstalter behält sich aber das Recht vor, den Kursteilnehmer auch an seinem Wohnsitz ins Recht zu fassen.